

Lecks bei der Dachabdichtung gefährden die Dachdämmung
Die Luftdichtheit des Dachs ist entscheidend dafür, dass die Dachdämmung uneingeschränkt ihren Zweck erfüllt. Denn Schwachstellen in der Dachabdichtung können schwere Bauschäden verursachen. Warm-feuchte Luft, die aus den Innenräumen in die kühleren Außenbereiche der Dachdämmung vordringt, dort abkühlt und kondensiert, durchfeuchtet die Dachkonstruktion. Der Tauwasserausfall beeinträchtigt die Wirkung der Dachdämmung und lässt den perfekten Nährboden für Schimmel oder holzzerstörende Pilze entstehen.
Luftdichtheit ist Pflicht bei der Dachsanierung
Nur eine fachgerecht ausgeführte Dachdämmung und Dachabdichtung senken die Heizkosten, erhöhen die Behaglichkeit und beugen Bauschäden vor. Damit dieses Ziel nicht verfehlt wird, muss die Dachsanierung sorgfältig geplant und fachlich korrekt umgesetzt werden. Für die Luftdichtheit im Dach ist die Dampfbremse, eine Spezialfolie, zuständig. Sie wird raumseitig an der Dachdämmung angebracht und verhindert, dass ein Luftaustausch zwischen der warmen Innenseite und der kalten Außenseite der Konstruktion stattfindet. Um die Luftdichtheitsebene herzustellen, muss die Dampfbremse absolut lückenlos mit Dichtungsband verklebt werden. Sämtliche Bauteilanschlüsse müssen sauber ausgeführt werden. Am Ende sollte das Dach unbedingt auf seine Luftdichtheit hin überprüft werden. Lecks in der Dachabdichtung lassen sich mit dem "Blower-Door-Test" ausfindig machen.
Feuchtevariable Dampfbremse beugt Feuchteschäden vor
Mehr Sicherheit vor Bauschäden haben Eigentümer:innen mit einer feuchtevariablen Dampfbremse, auch feuchteadaptive Dampfbremse oder intelligente Dampfbremse genannt. Das spezielle Material ist im Winter besonders dicht und lässt im Sommer viel Feuchtigkeit nach innen. So lassen sich durch Rücktrocknung Feuchteschäden in der Dachkonstruktion verhindern. Auch die Sorptionsfähigkeit von Naturdämmstoffen nimmt dem Thema Feuchtigkeit den Schrecken.
Wichtig zu wissen: Luftdichtheit ist ein Qualitätsmerkmal gut gedämmter Häuser. Sie verhindert kalte Zugluft und Feuchteschäden. Bei Sanierungsarbeiten sind Handwerksbetriebe nach dem Gebäudenergiegesetz (GEG) verpflichtet, eine dauerhafte Luftdichtigkeit zu gewährleisten. Das bestätigen sie mit der sogenannten Fachunternehmererklärung.
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