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Photovoltaik (PV)-anlagen

Durch Solarzellen der PV-Anlagen erfolgt eine direkte Umwandlung des Sonnenlichts in elektrische Energie. Auch der nachträgliche Einbau ist für immer mehr Hausbesitzer interessant und staatliche Förderungen sind ein weiterer Anreiz. Zum 1. August 2014 wurde das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) reformiert und die Solarenergie-Förderung auf eine neue Grundlage gestellt. Im Kern bleibt die Einspeisevergütung erhalten (Strom, der ins Netz eingespeist wird, erhält eine Vergütung vom Staat). Große Neuanlagen mit mehr als 500 kWp Leistung erhalten die Solarenergie-Förderung allerdings nicht mehr. Diese müssen ihren Strom ab sofort selbst vermarkten und erhalten als Ausgleich zur ursprünglichen Solaranlagen-Förderung eine sogenannte Marktprämie. Mit der EEG-Novelle wurde ebenfalls eine neue Zahlungsverpflichtung für Betreiber von Photovoltaikanlagen eingeführt. Verbrauchen die Stromerzeuger einen Teil ihrer Energie selbst, müssen sie auf die selbst genutzte Strommenge EEG-Umlage zahlen. In die Pflicht nimmt der Gesetzgeber dabei jedoch nur Betreiber von Anlagen, die mehr als zehn Kilowatt Leistung haben und entweder ab August 2014 in Betrieb genommen oder nach Juli 2014 eigenverbrauchsfähig gemacht wurden. Kleinanlagen bis zehn Kilowatt Leistung, wie sie klassisch auf Ein- und Mehrfamilienhäusern gebaut werden, sind ausgenommen.

Zur Installation einer Solaranlage sollte nur ein Fachmann herangezogen werden, denn durch bei einer fehlerhaften Installation der Anlagen entstehen große Schäden an den Dächern. Bereits vor der Installation müssen die Lebensdauer des Daches, seine Statik sowie der Aufbau der Unterkonstruktion des Daches beurteilt werden. Nicht jede Unterkonstruktion und nicht jedes Material ist für den Aufbau einer Photovoltaikanlage geeignet. So darf bei der Montage die Unterkonstruktion, wie zum Beispiel die Dachhaut, nicht verletzt werden, denn Beschädigungen führen zu Undichtigkeiten.
 
Auch nicht fachgerechte Verkabelungen über und unter der Dachhaut können Undichtigkeiten verursachen. Sie können zu Wasserschäden führen, die schlimmstenfalls bewirken, dass die Holzkonstruktionen eines Daches anfangen zu verrotten. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Wasserablauf bei Flachdächern durch die Photovoltaik- Anlage nicht behindert wird. Häufig unterschätzt wird auch die Kraft des Windes. Die Anlagen müssen windsogsicher auf den Dächern befestigt sein. Fallen beispielsweise bei Stürmen Teile der Anlage vom Dach und verletzen Passanten, haftet der Hausbesitzer. Bei einem Brand können sich Photovoltaikanlagen zu einer gefährlichen Falle für die Feuerwehr entwickeln. Für die Brandbekämpfung ist es vorteilhaft, ein Hinweisschild an gut sichtbarer Stelle anzubringen, dass sich auf dem Gebäude eine Solaranlage (PV-Anlage) befindet.
 
Solange Licht auf die Photovoltaikzellen fällt, wird Strom produziert. Unter Umständen kann die Spannung bis zu 1000 Volt und mehr betragen. Sinn machen daher Schaltungen, mit denen man die Stromproduktion unterbrechen kann. Die PV-Module sollten auch nicht zu eng auf dem Dach montiert werden, damit die Feuerwehr bei Feuerausbruch eine Chance hat, das Dach zu betreten. Eine spätere Wartung und Kontrolle der Anlage sind mit einer solchen Montage-Gasse ebenfalls leichter. Entscheidend ist eine sorgfältige und fachgerechte Montage der Anlage. Dafür ist ein Dachdecker-Innungsbetrieb geradezu prädestiniert: Er kann vor der Installation den Zustand des Daches einschätzen und seine Statik richtig beurteilen. Außerdem kann er Durchdringungen im Dachaufbau regensicher an die Dachhaut anschließen. Solaranlagen können grundsätzlich an geneigten oder flachen Dachflächen und an Außenwänden installiert werden. Und es lohnt sich: Die Amortisationszeit ist kürzer als die Nutzzeit.
 
 
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