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Wartungsverträge sorgen für Sicherheit

Mit dem Abschluss eines Wartungs- oder Inspektionsvertrages durch einen Innungsbetrieb kann die regelmäßige Wartung eines Daches nachgewiesen werden. Für Hausbesitzer und Hausverwaltungen bedeutet eine solche Wartungsvereinbarung doppelte Sicherheit. Denn im Fall eines Unwetterschadens kann die Gebäudeversicherung vor der Schadensregulierung auf den Nachweis einer regelmäßigen Dachwartung bestehen. Diese gehört zu den Obliegenheitspflichten eines Versicherungsnehmers. Kommt es bei einer vermieteten Immobilie zu Schäden am Hausrat des Mieters, die nachweislich auf mangelnde Instandhaltung des Daches zurückzuführen sind, könnte der Vermieter in Regress für den Schaden genommen werden. Und werden Dritte durch lose Teile des Daches geschädigt, müssen Hausbesitzer oder die Hausverwaltung nachweisen, dass sie ihren Pflichten zur Gefahrenabwehr nachgekommen sind. Entsprechende Wartungsverträge werden dabei auf das zu pflegende Objekt maßgeschneidert. Das heißt, sowohl die Wartungsintervalle als auch eventuell notwendige kleinere Reparaturen oder die Reinigung der Dachrinnen können im Vorfeld individuell vereinbart werden.
 
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