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Reparatur / Wartung

Das Dach gehört zu den am stärksten beanspruchten Gebäudeteilen, wodurch gerade Dachreparaturen oftmals alles andere als Kosmetik sind, sondern häufig gar aus Haftungsgründen unverzüglich durchgeführt werden müssen. Verantwortlich ist in jedem Fall der Gebäudeeigentümer.

§ 836 BGB: Wird durch die Ablösung von Teilen eines Gebäudes ein Mensch getötet, die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Gebäudes zum Schadensersatz verpflichtet, sofern die Ablösung die Folge mangelhafter Unterhaltung ist. Nach aktuellen Urteilen der Oberlandesgerichte muss ein Dach Sturm und Einzelböen bis zu 12 Beaufort standhalten.

Bei Notsituationen, wie z.B. Sturmschäden und den damit verbundenen Undichtigkeiten und Gefahrensituationen muss schnell gehandelt werden.
Damit es möglichst erst gar nicht zu solchen Notsituationen kommt, wird eine regelmäßige Pflege und Wartung empfohlen. Regelmäßige Inspektion  bedeutet die Erhaltung des optimalen Zustandes von Dach und Außenwand zu jeder Zeit.
Dies ist die unabdingbare Voraussetzung für den Werterhalt Ihres Gebäudes.
 

Wartungsverträge sorgen für Sicherheit

Mit dem Abschluss eines Wartungs- oder Inspektionsvertrages durch einen Innungsbetrieb kann die regelmäßige Wartung eines Daches nachgewiesen werden. Für Hausbesitzer und Hausverwaltungen bedeutet eine solche Wartungsvereinbarung doppelte Sicherheit.
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